Anerkennung und Anrechnung vorerbrachter Studienleistungen

Anderweitig erbrachte geregelte Studienleistungen können gemäss Artikel 16 des EHB-Studienreglements und gemäss den Artikeln 2 und 3 der Weisungen über die Anrechnung geregelter Studienleistungen an die Studiengänge und Weiterbildungslehrgänge der EHB angerechnet werden.

Hierfür müssen Interessierte an einem der EHB-Ausbildungsstudiengänge zugelassen oder eingeschrieben sein und mit dem untenstehenden Formular einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss ausserdem den oder die Nachweis(e) enthalten, dass die pädagogische Vorbildung in Umfang und Inhalt die Module abdeckt, für die eine Anrechnung beantragt wird. In jedem Fall können maximal 50% der Module eines EHB-Ausbildungsstudienganges angerechnet werden. Gesuche zur Anerkennung und Anrechnung vorerbrachter Studienleistungen müssen mindestens 3 Monate vor Modulstart eingereicht werden

Für einige häufiger geltend gemachte Vorleistungen können Sie die zu erwartenden Anrechnungen der Modulanrechnungstabelle entnehmen, die regelmässig aktualisiert wird.